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Geräteprüfung

Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft während wir uns um Ihre Geräte kümmern!

Gemäss Verordnung über die Unfallverhütung ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel verantwortlich. Die neue SNR462638 gibt dafür Richtlinien für die Wiederholungsprüfung vor.

Diese Prüfnorm verlangt, dass sämtliche Geräte (Kabelrollen, Verlängerungskabel, mitunter Elektrohandwerkzeuge) in einem Intervall von 6 bis 60 Monaten demzufolge getestet werden.
Dieser zeitaufwendige, jedoch notwendige Aufwand müssen Sie grundsätzlich nicht selber auf sich nehmen. Wir von Spälti Elektro AG übernehmen die Geräteprüfung für Sie!

Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel fusst in der Schweiz primär auf folgenden Säulen:

    Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
        Art. 2 Inverkehrbringen
        1) Als Inverkehrbringen gilt die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung von Niederspannungserzeugnissen zum Vertrieb oder Gebrauch in der Schweiz.

        2) Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist die Inbetriebnahme von Niederspannungserzeugnissen zu gewerblichen Zwecken im eigenen Betrieb, falls zuvor kein Inverkehrbringen nach Abs. 1 stattgefunden hat.
        Art. 3: Sicherheit
        Niederspannungserzeugnisse dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störfällen weder Personen noch Sachen gefährden.
        Art. 17: Inverkehrbringen gebrauchter Niederspannungserzeugnisse
        1) Gebrauchte Niederspannungserzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die zum Zeitpunkt ihres ersten Inverkehrbringens gültigen Anforderungen erfüllen.

        2) Nach Umbauten oder Erneuerungen, welche die Sicherheit wesentlich betreffen, unterliegen Niederspannungserzeugnisse hinsichtlich dieser Umbauten oder Erneuerungen den Bestimmungen über das Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse.
    Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV)
        Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln
        1) Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.

        2) Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem zum voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.
    Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
    5 + 5 lebenswichtige Regeln für Elektrofachleute: 5 neue Regeln:
        Für klare Aufträge sorgen
        Geeignetes Personal einsetzen
        Sichere Arbeitsmittel verwenden
        Schutzausrüstung tragen
        Nur geprüfte Anlagen in Betrieb nehmen


Siehe auch Infoblatt 3024d vom April 2015 / Electrosuisse.


Schweizer normative Regel: SNR 462638
Die SNR 462638 beschreibt Prüfungen, um nachzuweisen, dass von elektrischen Geräten bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine elektrische Gefahr für den Benutzer oder die Umgebung ausgeht. Die SNR 462638 stützt sich auf die DIN VDE 0701-0702 und ist eine Vereinfachung für die Praxis.


Die Norm DIN VDE 0701-0702
«Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit»


Geltungsbereich

Prüfungen der elektrischen Sicherheit von Geräten mit Bemessungsspannungen bis 1000V AC / 1500V DC wie Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge, EDV etc.

Wichtig: Diese Norm gilt nicht für Geräte, bei denen spezielle Gesetze, Normen oder Verordnungen beachtet werden müssen (z.B. Geräte für Bergbau, Ex-Bereiche, elektromedizinische Geräte, oder Lichtbogen-Schweissgeräte).


Wann

    Bei Instandsetzung und Änderung von elektrischen Betriebsmitteln
    Wiederholungsprüfung


Fristen für die Wiederholungsprüfung (Auszug)
Die empfohlene Periodizität hängt von der Einsatzart und -Häufigkeit der Betriebsmittel ab und liegt bei

    12 Monate für Geräte in Werkstätten, Baustellen, Industrie und gewerbliche Küchen
    12 Monate für öffentliche Einrichtungen, Schulen, Feuerwehren, Laboratorien
    24 Monate für Geräte in Bürobetrieben, Hotels, Pflegestationen und Heimen (ausg. elektromedizinische Geräte)
    60 Monate für EDV-Geräte wie Drucker, Monitore, PCs etc. (ausg. elektromedizinische EDV-Geräte)


Messgeräte
Gute Messgeräte zeichnen sich durch nachfolgende Funktionen aus:

    Benutzergeführter, automatischer Prüfablauf mit Grenzwertbeurteilung
    Aktive Messung der Ableitströme: Differenzstrommessung oder direkte Messung